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DGK-Clinician-Scientist-Programm

Auslobungsfrist: 31. August 2023

Richtlinien über die Vergabe von Forschungsförderung durch die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e.V.

Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e.V. fördert den ärztlich-wissenschaftlichen Nachwuchs in der Kardiologie durch Vergabe einer projektgebundenen Finanzierung, die der 50%igen Freistellung von der ärztlichen Tätigkeit zum Aufbau einer eigenen Arbeitsgruppe dient.

Die DGK möchte junge Ärzte (m/w) ermutigen sich mit einem originellen und innovativen, kardiovaskulären Grundlagen- bzw. translationalen oder klinischem Forschungsvorhaben wissenschaftlich eigenständig zu machen und neben der klinischen Ausbildung ausreichend Zeit zur Verfügung zu stellen, um ein wissenschaftliches Projekt zur eigenen Profilbildung nachhaltig zu bearbeiten. Es ist das ausdrückliche Ziel das Berufsbild des Clinician-Scientist zu stärken. Zu diesem Zweck wird zunächst 1 CSP Stipendium pro Jahr vergeben. Die Fördersumme beträgt maximal 50.000,- Euro pro Jahr für einen Förderzeitraum von 2 Jahren, d.h. maximal 100.000,- Euro insgesamt. Die DGK stellt der freistellenden Klinik – ähnlich einer Gerokstelle der DFG – die Mittel für 50% der TVÄ Stelle der Stipendiatin / des Stipendiaten zur Verfügung, das sind im Durchschnitt etwa 36.500,- Euro pro Jahr (Gesamtlohnkosten TVÄ1 Stufe 2 bis TVÄ2 Stufe 1); die restlichen Finanzmittel stellt die DGK der Stipendiatin / dem Stipendiaten als Sachmittel zur Verfügung. In besonderen Fällen und bei positiver Zwischenevaluation ist eine Verlängerung der CSP Förderung um ein weiteres Jahr mit einer Fördersumme von zusätzlich maximal 50.000,- Euro (für 50% der TVÄ Stelle plus Sachmittel) möglich. Eine für 3 Jahre über 150.000,- Euro hinaus gehende entgeltliche Förderung ist nicht möglich. Eine kostenneutrale Verlängerung um maximal 1 weiteres Jahr ist in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich, muss aber rechtzeitig vorher beantragt werden. Overhead-Kosten können durch das CSP nicht gedeckt werden.

Richtlinien:

  • Antragsberechtigt sind promovierte Assistenzärzte (m/w) während ihrer Weiterbildung zum Facharzt für Innere Medizin/Schwerpunkt Kardiologie bzw. Fachärzte für Innere Medizin/Schwerpunkt Kardiologie.
  • Am Tag der Antragstellung soll das Datum der Dissertation nicht länger als 10 Jahre zurückliegen (Ausnahme: Anerkennung von Mutterschutz- und Elternzeiten sowie nachgewiesene Zeiten eines Tätigkeitsverbotes wegen Schwangerschaft oder Krankheit).
  • Es werden Erstautorenschaften qualitativ hochwertiger Publikationen in angesehenen internationalen wissenschaftlichen Zeitschriften erwartet. Dabei muss ein originärer und eigenständiger Beitrag zu einem relevanten Thema der Herz- und Kreislaufforschung erkennbar sein. Damit geht der Anspruch an Bewerber (m/w) im CSP deutlich über den des DGK-Forschungsstipendiums hinaus. Entscheidendes Kriterium ist neben der Erfüllung der formalen Voraussetzungen die wissenschaftliche Qualität und Originalität sowie Perspektive des beantragten Forschungsvorhabens. Dieses sollte eine zumindest mittelfristige Perspektive aufweisen, um eine spätere Habilitation des Stipendiaten mit diesem Thema gewährleisten zu können. Ebenso muss erkennbar sein, dass das Forschungsvorhaben Aussicht auf Erfolg in einem kompetitiven Antragsverfahren z.B. bei der DFG hat. Andernfalls können die Gutachter die Ablehnung des Antrags empfehlen.
  • Die persönliche Bewerbung muss durch ein Mitglied der DGK unterstützt werden.
  • Die zeitgleiche Antragstellung mit gleichen Inhalten bei unterschiedlichen Förderern ist nicht zulässig.
  • Die Finanzierung eines Forschungsaufenthaltes im Ausland entspricht nicht dem Zweck des Programms und ist daher nicht möglich.
  • Die Finanzierung der eigenen Stelle sowie von frei verfügbaren Personal-, Sach- oder Investitionsmitteln als „Core Support“ für den Stipendiaten im CSP erfolgt durch die freistellende Universitätseinrichtung/Klinik und die DGK anteilig. So bezahlt die freistellende Klinik 50% der eigenen TV-Ä1 Stufe 2 bis TV-Ä2 Stufe 1-Stelle weiter. Die DGK finanziert – analog einer 50% Gerokstelle der DFG – die andere Hälfte der TV-Ä-Stelle des Stipendiaten; das entspricht im Durchschnitt einem Betrag von circa 36.500,- Euro pro Jahr. Darüber hinaus gewährt die DGK einen frei verwendbaren Personal-, Sach- oder Investitionsmittelzuschuss bis zur Höhe der Maximalförderung von 50.000,- Euro pro Jahr abzüglich des Finanzierungsaufwands für die eigene Stelle. Bei dem vorgenannten Durchschnittssatz sind das etwa 13.500,- Euro pro Jahr. Die freistellende Klinik beteiligt sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten so, dass dem Stipendiaten mindestens 25.000,- Euro pro Jahr an frei verfügbaren Mitteln zur Verfügung stehen. Diese werden von der/des aufnehmenden Universitätseinrichtung/Institut in Abstimmung mit der für sie zuständigen Drittmittelabteilung zweckgebunden verwaltet. Über deren Verwendung entscheidet der Stipendiat selbständig im Benehmen mit der Leitung der gastgebenden Universität.
  • Die Klinik verpflichtet sich die 50%-ige Freistellung auch tatsächlich zu gewährleisten. Wenn dies nicht eingehalten wird, muss das CSP Stipendium von der entsprechenden Einrichtung zurück bezahlt werden.
  • Eine Bewerbung ist zum 31. August eines jeden Jahres möglich. Eingegangene Anträge im Bereich der Grundlagen- bzw. translationalen Forschung werden den Mitgliedern der Kommission für Experimentelle Kardiovaskuläre Medizin (KEK) und im Bereich der klinischen Forschung der Kommission für Klinische Kardiovaskuläre Medizin (KKK) vorgelegt. Die jeweilige Kommission schlägt 5 DGK Mitglieder als unabhängige Gutachter vor, die die Anträge anhand eines standardisierten Bewertungsbogens begutachten und eine Reihung der Anträge vornehmen.
  • Die anonymisierten Gutachten werden dem Vorstand der DGK zusammen mit einem Votum der KEK bzw. KKK durch den KEK bzw. KKK Vorsitzenden, die /der als Berichterstatter (m/w) fungiert, jeweils in der Dezember-Sitzung  vorgelegt. Der Vorstand entscheidet über die vorliegenden Anträge. Vorstandsmitglieder sind von der Antragstellung ausgeschlossen. Mitarbeiter von Vorstandsmitgliedern sind antragsberechtigt. Hält die Geschäftsstelle bei divergierenden Gutachten eine Diskussion im Vorstand für notwendig, bleibt das betroffene Vorstandsmitglied vom Verfahren ausgeschlossen.
  • Das CSP Stipendium sollte innerhalb von 3 Monaten nach der Bewilligung angetreten werden.
  • Der bewilligte Betrag wird dem Stipendiaten (m/w) von der DGK auf ein extra einzurichtendes Konto / Kostenstelle bei der Universitätseinrichtung überwiesen, bei der sie/er tätig ist. Für die Bewirtschaftung der Mittel ist die Drittmittelabteilung der Universitätseinrichtung zuständig, dabei orientiert diese sich an dem von dem Stipendiaten vorgelegten Budgetplan. Nach Abschluss des Forschungsvorhabens legt die Drittmittelabteilung der Universitätseinrichtung unaufgefordert der DGK einen Verwendungsmittelnachweis gemäß DFG-Richtlinien vor. Die Drittmittelstelle der Universitätseinrichtung muss diesem Vorgehen vorher zustimmen.
  • Bei nicht zweckgebundener Verwendung der Stipendienmittel behält sich die DGK das Recht vor, diese gegebenenfalls vom Mittelempfänger (m/w) zurückzufordern.
  • Mit der Annahme des Stipendiums verpflichtet sich der Stipendiat bzw. die Stipendiatin der DGK im Rahmen der nachfolgenden Jahrestagung in einer speziellen dafür geschaffenen Sitzung über den Fortgang der Arbeiten in Form eines wissenschaftlichen Vortrags, ersatzweise eines Postervortrags, zu berichten. Dies ersetzt ggf. den Abschlussbericht.
  • Publikationen unter Beteiligung des Stipendiaten müssen einen Hinweis auf die DGK als Förderer enthalten und der DGK mitgeteilt werden.
  • Die Auszahlung der beantragten Fördersumme erfolgt ausschließlich auf deutsche Konten.
  • Das CSP Stipendium kann nur einmal pro Stipendiat vergeben werden.

Struktur der Bewerbung:

  • Umfang: 5 Din-A4 Seiten (Arial, Schriftgröße 11, einfacher Zeilenabstand) ohne Anhänge
  • Inhalt: Wissenschaftlicher Hintergrund und eigene Vorarbeiten (max. 1-2 Seiten), klare Arbeitshypothese gefolgt von der zu bearbeitenden Fragestellung und einem strukturiertem Arbeitsprogramm mit Zeitplan (max. 3 Seiten)
  • Anhang 1: Verzeichnis der in der Projektbeschreibung zitierten Literatur
  • Anhang 2: Tabellarischer Budgetplan gemäß DFG-Richtlinien (max. 1 Seite)
  • Anhang 3: Kurzer Lebenslauf gemäß DFG-Richtlinien (max. 2 Seiten), einschließlich Publikationsverzeichnis (nur Original- und ggf. Übersichtsarbeiten mit dem Antragsteller als Autor; erwartet werden mind. 2-3 Originalarbeiten als Erst- oder Seniorautor in anerkannten internationalen Journalen mit Peer Review)
  • Anhang 4: Befürwortende Stellungnahme eines DGK-Mitglieds, dieses kann identisch mit dem Unterzeichner (m/w) von Anhang 5 bzw. 6 sein
  • Anhang 5: Befürwortung durch den Leiter (m/w) der aufnehmenden Universitätseinrichtung
  • Anhang 6: Befürwortung durch den Leiter der freistellenden Universitätseinrichtung. Diese sollte auch eine Zusage über die Fortzahlung der 50% Assistenzarztstelle im Erfolgsfall sowie über die Höhe der dem Stipendiaten gegebenenfalls zur Verfügung gestellten, frei verfügbaren Mittel zur Bearbeitung seines Forschungsvorhabens enthalten.

Der Antrag ist per Email mit Anschreiben inklusive Erklärung zu „Antrag an anderer Stelle“ und „Regeln guter wissenschaftlicher Praxis“ gemäß DFG-Richtlinien, einer Erklärung, dass die gastgebende Institution keine „Overhead-Finanzierung“ einfordert, und einer Erklärung des Leiters der gastgebenden Einrichtung über eine Sachmittel-Komplementärfinanzierung (so dass dem Stipendiaten zusammen mit dem DGK Sachmittel Budget insgesamt 25 000 Euro zur Verfügung stehen) mit Betreff „Bewerbung um ein CSP Stipendium“ an die Geschäftsstelle der DGK zu senden (preise-stipendien@dgk.org). Die Unterlagen sollen einzeln als PDF der Email angehängt sein. Der Eingang der Bewerbung wird per Email bestätigt. Unvollständige oder unsortierte Unterlagen werden nicht als Bewerbung zugelassen.

Eine Doppelfinanzierung des Forschungsprojekts ist ausgeschlossen.

Antrag auf Verlängerung:

Eine Verlängerung des CSP Stipendiums ist grundsätzlich nicht vorgesehen. In begründeten Ausnahmefällen ist allerdings eine Verlängerung um 1 weiteres Jahr mit einer zusätzlichen Fördersumme von maximal 50.000,- Euro möglich. Ein Anspruch auf Verlängerung seitens des Stipendiaten besteht nicht. Zudem behält sich die DGK, auch bei positiver Zwischenevaluierung, das Recht vor, die Förderung zu beenden, sollte die finanzielle Situation der Gesellschaft einem solchen Schritt erforderlich machen. Eine darüber hinaus gehende entgeltliche Förderung ist nicht möglich.

Sollte ein Stipendiat sein Forschungsvorhaben im Förderzeitraum nicht beenden können, besteht unter besonderen Voraussetzungen im Einzelfall auch die Möglichkeit einer kostenneutralen Verlängerung des Förderzeitraums.

Die Anträge auf Verlängerung sollen rechtzeitig (mind. 4 Monate) vor Ablauf des Förderzeitraums in der Geschäftsstelle eingehen. Der Antrag auf Verlängerung ist per Email mit dem Betreff „Verlängerung CSP Stipendium/ Name des/der Stipendiaten/Stipendiatin“ an die Geschäftsstelle der DGK zu senden (preise-stipendien@dgk.org).

Der Antrag auf Verlängerung soll folgende Punkte beinhalten:

  • Antragsschreiben nebst präziser und plausibler Begründung für die Verlängerung (Umfang: max. 2 DIN-A4 Seiten, Arial, Schriftgröße 11, einfacher Zeilenabstand)
  • Zwischenbericht, in der den aktuellen Forschungsstand aufweist (Umfang bei Beantragung einer zusätzlichen Fördersumme: max. 5 DIN-A4 Seite, Arial, Schriftgröße 11; Umfang bei kostenneutraler Verlängerung: max. 1 DIN-A4 Seite, Arial, Schriftgröße 11) inklusive der im Förderzeitraum entstandenen Veröffentlichungen als Liste und in elektronischer Form (PDF-Datei)
  • Befürwortung der Verlängerung durch den Leiter der freistellenden Universitätseinrichtung. Im Falle der Beantragung einer zusätzlichen Fördersumme und bei positiver Bewilligung dieser soll der Leiter der freistellenden Universitätseinrichtung die Fortzahlung der 50% Assistenzarztstelle sowie die Höhe der dem Stipendiaten im Verlängerungszeitraum zur Verfügung gestellten, frei verfügbaren Mittel zusagen.

Der Antrag auf die entgeltliche Weiterförderung des Forschungsvorhabens wird vorzugsweise durch dieselben Gutachter evaluiert, die auch den Erstantrag begutachtet haben. Das Ergebnis dieser Begutachtung stellt der KEK/KKK Vorsitzende dem Vorstand der DGK vor.

Der Antrag auf kostenneutrale Verlängerung wird durch die KEK/KKK geprüft, das Ergebnis dieser Prüfung wird dem Vorstand der DGK durch den KEK/KKK Vorsitzenden vorgestellt.

Über die jeweilige Verlängerung entscheidet der Vorstand.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e.V.
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